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Anschrift des Arbeitnehmers auf dem Zeugnis

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Lena:
Wie soll ein Zeugnis grundsätzlich aussehen? Ist es notwendig oder doch nicht erwünscht, dass auf der ersten Seite des Zeugnisses ein Briefkopf und die Anschrift des Arbeitnehmers vorhanden sind? Danke.

Maggy:
Schau mal in die Urteilsdatenbank, z.B. unter dem Stichwort Briefbogen oder Zeugnisform:  
http://www.arbeitszeugnis.de/urteilsdatenbank.php

Der Arbeitgeber sollte den offiziellen Firmenbogen verwenden. Die Angabe der Arbeitnehmeranschrift im Zeugnis ist aber überflüssig und darf deshalb nicht im für Briefe üblichen Adressenfeld erfolgen, weil dies den Eindruck erwecken könnte, das Zeugnis sei dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer nach einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung über den Inhalt postalisch zugestellt worden.
- Urteil des LAG Hamm 17.6.1999 - 4 Sa 2587/98.

Lena:
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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