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Zeugnis für GmbH-Geschäftsführer

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Miller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ist es es Usus, einem GmbH-Geschäftsführer ein Zeugnis auszustellen und wenn ja, wie unterscheidet sich ein solches Zeugnis von einem Arbeitszeugnis für Angestellte, wer hat es aufzusetzen, wer zu unterschreiben?

Für Ihre Antwort vorab besten Dank!

Dr. Jan Miller

Klaus Schiller:
Allgemein gilt:
Ein GmbH-Geschäftsführer, der nicht Gesellschafter ist, hat Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Der organschaftliche Vertreter einer GmbH ist zwar arbeitsrechtlich nicht Arbeitnehmer. Aber im Verhältnis zur Gesellschaft steht auch er in einem Anstellungsverhältnis, das ihn zu Diensten verpflichtet und gekündigt werden kann. Darum ist es gerechtfertigt, die Vorschrift des § 630 BGB auch auf einen zum Organvertreter bestellten Nichtgesellschafter anzuwenden. - Urteil des BGH 9.11.1967 - II ZR 64/67

In Zeugnissen für Geschäftsführer zählen vor allem Individulität (keine Standardfloskeln) und  die konkreten Erfolge. Der PMS-Premiumservice ist auf die Erstellung derartiger Zeugnisse ("Ghostwriting)" spezialisiert:  http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf4.php

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