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Dürfen Fehltage in einem Praktikantenzeugnis stehen???
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Oakwood:
Hallo Miteinander,
da ein Zeugnis wohlwollend zu formulieren ist dürfen doch Fehltage nicht als Bemerkung im Zeugnis augelistet werden, ist das richtig?????
Danke
gast:
Mit der Wohlwollenspflicht hat das nichts zu tun. Nach §4 a Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz dürfen besondere Arten pesonenbezogener Daten, zu denen nach §3 auch Gesundheitsschäden gehören, nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Art der Erkrankung und (addierte) Fehlzeiten dürfen also nicht im Zeugnis angegeben werden.
Hochschulen fordern für Zeugnisse über studienintegrierte Praxissemester manchmal die Angabe von Krankheits- und anderen Fehlzeiten. Hier sollte aber eine separate Bescheinigung genügen, die Fehlzeiten sollten also auch dann nicht im Zeugnis stehen.
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