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Wartezeit auf Arbeitszeugnis?
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ML:
Hallo,
ich habe meinen alten Arbeitsplatz bereits zum 31.12.2004 gekündigt und habe trotz mehrfacher Aufforderung noch kein Zeugnis erhalten. Wie lange muss ich laut Gestz auf eine Aushändigung warten?
Vielen Dank für rasche Antworten
ML
arbeitszeugnis.de:
siehe http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php: Alle Arbeitnehmer haben einen unabdingbaren Anspruch auf Zeugniserteilung. Rechtsgrundlage bildet seit 01. Januar 2003 § 109 Gewerbeordnung (GewO) für sämtliche Arbeitnehmer. Für Auszubildende gilt § 8 Berufsbildungsgesetz.
Der Anspruch auf Erteilung entsteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer kann das Zeugnis vom Zeitpunkt der Kündigung an verlangen. Wegen Verletzung der Zeugnispflicht können dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Arbeitgeber zustehen (z.B. bei erfolgloser Stellensuche wegen fehlendem Zeugnis). Deshalb sollte der Anspruch schnellstmöglich erfüllt werden. Wenn der ehemalige Mitarbeiter seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht geltend gemacht hat und sich der Arbeitgeber darauf eingerichtet hat, kein Zeugnis mehr erteilen zu müssen, kann Verwirkung eingetreten sein.
Prof. Arnulf Weuster sagt hierzu in seinem Fachbuch "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" (Boorberg Verlag): "Sind alle zu beteiligenden Personen verfügbar, so dürften (...) zwei Wochen ausreichend sein. (...) Sind für die Erstellung wichtige oder unverzichttbare Personen abwesend (Geschäftsreisen, Urlaub, Krankheit) (...) ist je nach Umständen die Rückkehr der Personen abzuwarten. Eine etwas längere Erstellungszeit wird man dem Arbeitgeber auch im Falle eines massenhaften Zeugnisverlangens (Massenentlassungen, Betriebsübergang) einräumen müssen."
Der schnellste Weg zum Zeugnis ist erfahrungsmäß die Einreichung eines unterschtriftsreifen Zeugnis-Entwurfes, den wir für Sie gerne erstellen, siehe http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
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