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Zwischenzeugnis für die gesamte Beschäftigungsdauer?
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Tom:
Hallo,
muss bei einem Zwischenzeugnis die GESAMTE Beschäftigungsdauer eines Mitarbeiters im Unternehmen berücksichtigt werden, oder kann es auch nur für einen limitierten Zeitraum ausgestellt werden, wie z. B. für die begrenzte Dauer eines bestimmten Vorgesetztenverhältnisses?
Vielen Dank!
Maggy:
Ein Abschlusszeugnis gilt immer für die ganze Laufzeit des Arbeitsvertrages, ein Zwischenzeugnis immer nur bis zum letzten Zwischenzeugnis.
Es wird dann im Zwischenzeugnis einleitend erwähnt: "Über den Zeitraum von ... bis ... gibt (bereits) das Zwischenzeugnis vom ... Auskunft".
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