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Lieber Hr. Schiller, Dringend Überprüfung Zeugnis

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Herr X:
Hallo Herr Schiller,
bitte um nochmalige Überprüfung.

Klaus Schiller:
Das Zeugnis entspricht gemäß der Leistungszusammenfassung („stets zur vollsten Zufriedenheit“) der Gesamtnote 1, liest sich aber stellenweise eher wie das Zeugnis eines Auszubildenden. So wird „Interesse“ an einer Tätigkeit oder die Fähigkeit, sich (als neuer, unerfahrener Mitarbeiter) gut in Teams zu integrieren, eigentlich nur bei Auszubildendenzeugnissen bescheinigt.  
Gänzlich unbewertet bleiben Ihre Fähigkeiten als Lehrmeister, z.B. bei der Wissensvermittlung, aber auch bei der Organisation sowie – ganz wichtig – Ihr Wissen.  
Aufgrund der gesetzlichen "Wohlwollenspflicht" in Arbeitszeugnissen können diese Unvollständigkeiten als bewusste Auslassung zu Ungunsten des Zeugnisempfängers interpretiert werden ("beredtes Schweigen", Note mangelhaft). Vor diesem Hintergrund weckt auch das Fehlen des obligatorischen Dankes Misstrauen an der Glaubwürdigkeit der Gesamtnote.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Zeugnisanalyse, sondern nur ein Kommentar zu beispielhaften Auffälligkeiten. Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:  http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
   
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

René Tholen:
Sehr geehrter Herr Schiller,

könnten Sie sich bitte mal den Auszug aus einem Arbeitszeugnis anschauen und mir verraten welche Noten sich dahinter verbergen!!
Vielen Dank!! Ich erwarte mit freude Ihre Antwort!!

Auszug:

Herr XXX arbeitete sich innerhalb kurzer Zeit in sein Aufgabengebiet ein und war auch starken Arbeitsbelastungen jederzeit gewachsen. Er zeigte sich pflichtbewusst und zuverlässig und war stets bereit Verantwortung zu übernehmen. Durch seine selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise hat er gute Arbeitsergebnisse erzielt.

Sein Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern sowie zu unseren Kunden und Geschäftspartnern war einwandfrei. Herr Tholen hat die ihm übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Das Arbeitsverhältnis mit Herrn René Tholen wurde einvernehmlich zum 31.01.2012 während der Probezeit beendet. Wir danken Herrn Tholen für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft beruflich und persönlich alles Gute

ttt:
ttt

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