Arbeitszeugnisse > Arbeitszeugnisse
wichtiger Bestandteil fehlt
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Karl:
Hi,
Mein Arbeitgeber verweigert im Zeugnis jegliche Formulierung bzgl. der Bewertung der Leistung. Weder "zur vollsten Zufriedenheit" bis "..bemuehte sich den Anforderungen zu entsprechen". Er haelt diese Formulierung fuer ueberfluessig (unzeitgemaess) wenn er die einzelnen Taetigkeiten des Arbeitsgebietes mit Wertungen versieht. zB Hat (Teilbereich) korrekt und puenklich erfuellt etc.
Frage: muss zwingend im Zeugnis eine der o.g. Bewertungen stehen?
Klaus Schiller:
Generell gilt:
Einem Angestellten steht ein ausformuliertes Zeugnis zu. Vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Zwischenbericht als Ersatz für ein Zwischenzeugnis. Bei Praktikanten wird des öfteren ein Zeugnis in Bogenform erteilt, dann hat man allerdings immer noch die Möglichkeit, um ein ausformuliertes Zeugnis zu bitten, das dann natürlich auch eine Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit enthält. Von "unzeitgemäß" kann man beim besten Willen nicht sprechen. im Gegenteil: Das Fehlen einer Leistungszusammenfassung wird in der Regel als "beredtes Schweigen" gedeutet (= Die Leistungen waren insgesamt "nicht der Rede wert").
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