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12 Tage Abweichung, ist das zu viel?

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gast:
Hallo Herr Schiller,

mein Zeugnis hat zwischen seiner Ausstellung und dem Datum meines Ausscheidens eine Abweichung von 12 Tagen. Ist das bereits zu viel?

Vielen Dank!

gast:
nein...wenn das datum des zeugnisses später ist als dein ausscheiden

Klaus Schiller:
Generell gilt: Eine vorzeitige Ausstellung kann als Freistellung gedeutet werden, eine verspätete Ausstellung kann ein Hinweis auf Probleme/Streit im Rahmen der Zeugnisausstellung, z.B. eine Reklamation sein. Derartige kleine Abweichungen von zwei Wochen sollte man aber nicht überinterpretieren.

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