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12 Tage Abweichung, ist das zu viel?
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gast:
Hallo Herr Schiller,
mein Zeugnis hat zwischen seiner Ausstellung und dem Datum meines Ausscheidens eine Abweichung von 12 Tagen. Ist das bereits zu viel?
Vielen Dank!
gast:
nein...wenn das datum des zeugnisses später ist als dein ausscheiden
Klaus Schiller:
Generell gilt: Eine vorzeitige Ausstellung kann als Freistellung gedeutet werden, eine verspätete Ausstellung kann ein Hinweis auf Probleme/Streit im Rahmen der Zeugnisausstellung, z.B. eine Reklamation sein. Derartige kleine Abweichungen von zwei Wochen sollte man aber nicht überinterpretieren.
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