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Länge eines Zeugnisses

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Gast:
Ich habe von meinem früheren Arbeitgeber ein sehr gutes Zeugnis bekommen, welches länger als eine DIN-A4 Seite ist. Ein erfahrener, älterer Personalexperte aus meinem Bekanntenkreis meint, ein Zeugnis sollte die Länge einer DIN-A4 Seite nicht überschreiten. Gilt das noch?

Klaus Schiller:
Nicht selten nehmen der Briefkopf sowie die Beschreibung des Werdegangs und der Aufgaben bereits eine ganze DINA4-Seite ein. Daher gilt die Regel, dass ein Zeugnis bei einer Beschäftigung von unter zehn Jahren Dauer den Umfang von zwei Seiten nicht ohne Weiteres überschreiten sollte. Ausnahmen können sein, dass das Aufgabengebiet aufgrund wiederholter Stellenwechsel umfangreicher als üblich ausfällt.

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