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Aufhebungsvertrag / Austrüttsgrund
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Jack:
Hallo Herr Schiller,
kann man folgende Formulierung als positiv sehen, wenn ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde:
"Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung zur Vermeidung einer ansonsten erforderlichen betriebsbedingten Kündigung im besten beiderseitigen Einvernehmen zum...."
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Klaus Schiller:
Auf die unterstrichenen Aussagen kann verzichtet werden, sie machen den Druck des Arbeitgebers überdeutlich:
"Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung zur Vermeidung einer ansonsten erforderlichen betriebsbedingten Kündigung im besten beiderseitigen Einvernehmen zum...."
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