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Aufhebungsvertrag / Austrüttsgrund

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Jack:
Hallo Herr Schiller,

kann man folgende Formulierung als positiv sehen, wenn ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wurde:

"Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung zur Vermeidung einer ansonsten erforderlichen betriebsbedingten Kündigung im besten beiderseitigen Einvernehmen zum...."

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Klaus Schiller:
Auf die unterstrichenen Aussagen kann verzichtet werden, sie machen den Druck des Arbeitgebers überdeutlich:

"Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung zur Vermeidung einer ansonsten erforderlichen betriebsbedingten Kündigung im besten beiderseitigen Einvernehmen zum...."

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