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Kündigungsgrund im Arbeitzeugnis

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Gast:
Hallo,
kann mir jemand sagen, ob der Satz
"Herr XXX scheidet auf eigenen Wunsch fristgerecht aus." so in Ordnung ist oder ob sich hinter dem Wort "fristgerecht" etwas negatives verbirgt?
Danke!

Klaus Schiller:
Der Hinweis auf die Einhaltung der Frist ist vor allem dann wichtig, wenn das Arbeitszeugnis an einem "krummen" Termin endet (z.B. am "11. November 2005"), statt - wie bei Verträgen üblich - am Monatsende (30./31.). Ein krummes Beendigungsdatum gilt daher auch als Hinweis auf eine fristlose Kündigung. Der Ausdruck "fristgerecht" wird also keinesfalls negativ interpretiert werden.

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