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Ist es möglich ein Arbeitszeugnis korrigieren zu lassen?

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Anonym:
Hallo,

ich will nicht meine ganze Lebensgeschichte schildern. Nur soviel, seit Ausstellung meines Arbeitszeugnisses 1992 und eines anderen 1995 (für eine halbjährige Tätigkeit in einem berufsfremden Bereich) habe ich nie mehr auf meinem erlernten Beruf gearbeitet.

Ich erfuhr leider erst zu spät, dass der Grund für die Ablehnung von Personalchefs mitunter, wenn nicht sogar hauptsächlich, beide Arbeitszeugnisse waren. Ein ehrlicher Mensch teile mir den wahren Wert dieser Zeugnisse mit.

Gehe ich in der Annahme richtig, dass ich diese Zeugnisse nicht mehr anfechten kann und somit leben muß, dass diese Zeugnisse mein Leben zerstören?

Ich bin derzeit übrigens auf der Suche nach Alternativen, aber dies ist ein anderes Thema, dass damit zu tun hat, dass mir jegliche Alternative verwehrt ist, d.h. auf dieses Thema will ich nicht näher eingehen, da es ein anderes Problem darstellt, dass nur indirekt mit den Arbeitszeugnissen zu tun hat.

Gruß
Anonym

PS: Ich war beim ersten Arbeitgeber - einer hiesigen Stadtverwaltung -, die mir mit dem Argument "es arbeite ja niemand hier, der sich noch an die Ausstellung des Arbeitszeugnisses erinnern kann" eine Korruktur des Zeugnisses verweigerte. Dies ist auch schon vier Jahre her. Ich ließ es auf sich beruhen, obwohl ich bis dato den Verdacht habe, nicht ganz unbegründet, dass man mich angelogen hat. Ist es ein Fehler?

Anonym:
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass es mir um die Frage geht, wann ein Anspruch auf Korrektur eines Arbeitszeugnisses verjährt?

Gruß
anonym

Klaus Schiller:
Ich zitiere aus unserer Rubrik "Häufige Fragen" (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php)

Wie lange nach Erhalt des Zeugnisses kann man den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern?
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Erfüllungsanspruch auf Ergänzung und Berichtigung nach zehnmonatigem Zuwarten verneint, zumal der Arbeitgeber bzw. Zeugnisaussteller über den ganzen Zeitraum hin erreichbar war. Quelle: Weuster/Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.

Anonym:
Hallo Herr Klaus Schiller,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Tja, dann muss ich halt damit leben, dass ich nie wieder eine Chance erhalte auf meinem erlernten Beruf bzw. einem berufsähnlichen Bürobereich zu landen.

Aber wie bereits erwähnt, ich will hier nicht meine ganze verzwickte Lebensgeschichte erwähnen, die mir eigentlich nur den Ausweg durch eine Kugel läßt, wenn ich so darüber nachdenke.

Gruß
Anonym

Klaus Schiller:
Tja, dann muss ich halt damit leben, dass ich nie wieder eine Chance erhalte auf meinem erlernten Beruf bzw. einem berufsähnlichen Bürobereich zu landen.
Da kann ich Sie beruhigen, Arbeitszeugnisse sind nur einer von mehreren Faktor, die über eine Einstellung entscheiden. Wenn Sie wissen, dass einzelne Zeugnisse unvorteilhaft sind, haben Sie auch die Chance, dies im persönlichen Bewerbungsgespräch von sich aus zu thematisieren und zu klären. Also machen Sie sich keine unnötigen Sorgen.

Ich empfehle Ihnen auch, Ihren Fall einmal mit einem Rechtsanwalt durchzusprechen, möglicherweise ergeben sich noch andere Perspektiven.
Wenn sie keinen Anwalt aufsuchen möchten, kann ich Ihnen Herrn Rechtsanwalt Lauchstedt als Ansprechpartner empfehlen, der Ihnen auch per Telefon oder E-Mail Auskunft erteilen kann, siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/rechtsanwalt.php?seid=52&pid=10100.

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