Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: T. am Dezember 01, 2005, 21:46:54 Nachmittag
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Wie ist dieser Satz zur Verhaltensbeurteilung zu verstehen???
"Das persönliche Verhalten von XY war vorbildlich."
Dies ist der einzige Satz zur Verhaltensbeurteilung. Mit meinem Chef verband mich nicht unbedingt das beste Verhältnis. Lässt dieser Satz das Durchblicken? Muss nicht normalerweise das übliche "Vorgesetzen, Kollegen etc." integriert sein?
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Es handelt sich um eine zusammenfassende Aussage zum Verhalten, Note 1-2. Die Kontaktpersonen sollten aber immer genannt sein: "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war vorbildich" oder noch besser: "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildich"
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Besten Dank für die Antwort. Sollte ich wegen dem Fehlen der Angabe der Kontaktpersonen eine Berichtigung fordern? Oder kann man das so stehen lassen?
Es handelt sich um eine zusammenfassende Aussage zum Verhalten, Note 1-2. Die Kontaktpersonen sollten aber immer genannt sein: "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war vorbildich" oder noch besser: "Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildich"
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In einem ansonsten vollständigen und guten Zeugnis würde diese Unvollstöndigkeit nicht negativ auffallen.
Je nach Stelle könnten allerdings weitere Angaben zum Verhalten erforderlich sein, z.B. Vertrauenswürdigkeit, Überzeugungsvermögen oder Angaben zum Verhalten zu Externen (Kunden, Geschäftspartner). Letztlich entscheidet immer der Gesamteindruck.