Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: XXX am Dezember 01, 2005, 23:58:12 Nachmittag
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Hallo,
wie ist folgendes Zeugnis zu werten ?
Herr
Mustermann
Str. Hausnummer
xxx Wohnort
31.Mai 2005
Zwischenzeugnis
Herr xxx, geboren am xx. April 19xx in xxxxx, ist seit dem
xx. Oktober 2001 als xxx und xxx in unserem Filialbetrieb Ort beschäftigt.
Wir sind ein unabhängiger Fachhändler mit xx Filialen und xx Mitarbeitern.
Im Standort xxx beschäftigen wir xxx Mitarbeiter.
Zu seinen Aufgaben gehören :
Es folgt eine Auflistung mit 10 Punkten
Bei Bedarf wird Herr xxx auch im Verkauf eingesetzt.
Zu seinen Aufgaben gehört dann die Beratung unserer Kunden im Innendienst und die Rechnungserstellung.
Das Fachwissen von Herrn xxx in vielen Bereichen, erweitert durch firmeninterne Weiterbildungsmaßnahmen, ermöglicht ihm stets kompetente und effektive Lösungen zu finden und umzusetzen.
Herr xxx ist sehr pflichtbewusst, stets zuverlässig und verantwortungsvoll.
Die ihm übertragenen Aufgaben erledigt er stets zu unserer vollen Zufriedenheit.
Sein Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern ist stets einwandfrei.
Dieses Zwischenzeugniss wird auf Wunsch des Arbeitnehmer anlässlich der Betriebsübernahme durch xxxx ausgestellt.
Firma xxx
Unterschrift ExChef
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1. Ihre Anschrift gehört nicht in ein Zeugnis
2. Die Wertung fällt ausgesprochen knapp aus. Es fehlen vor allem die wichtigen dynamischen Attribute (Motivation, Engagement, Einsatzbereitschaft) ebenso wie Angaben zu Fähigkeiten und zum Erfolg (z.B. Qualität). Auch das Wissen wird nicht bewertet ("Das umfassende? fundierte? Fachwissen von Herrn xxx in vielen Bereichen"...).
Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php