Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Irgendjemand am Dezember 10, 2005, 01:34:37 Vormittag
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Ich bin ein Student und ich war vor zwei Jahren ca. 4 Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt (er hat mir damals ein Arbeitszegnis erstellt), und nun wieder arbeitete ich bei ihm 3 Monate. Dazwischen habe ich auf Teilzeitbasis hin- und wieder bei ihm gearbeitet und ein Praktikum bei einem anderen Unternehmen gemacht.
Sollte er mir jetzt lieber wieder ein Zeugnis für die letzten 3 Monate ausstellen, oder ein neues schreiben, wo er über die Zeit vor zwei Jahren, über die letzten 3 Monate und auch über die Zeit, wo ich auf Teilzeitbasis unregelmäßig arbeitete, ausstellen?
Falls ich dann zwei Zeugnisse vom selben Arbeitgeber habe, inwieweit kann der Text übereinstimmen, da ich davon ausgehe, dass er sich kaum Mühe geben wird, ihn ganz neu zu verfassen?
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Genau genommen wird ein Zeugnis mit Ende eines (jedes) Arbeitsvertrages erstellt, also am letzten Arbeitstag, unabhängig von späteren Wiedereinstellungen.
Wenn Sie für die Teilzeittätigkeit bisher kein Zeugnis erhalten haben, wäre es möglich, diese und die anschließende dreimonatige Beschäftigung in einem Zeugnis zusammenzusassen. Zudem kann dies aktuelle Zeugnis einleitend auch die erste viermonatige Beschäftigung erwähnen - allerdings ohne sie detailliert zu beschreben oder zu werten, denn hierüber haben sie ja schon ein Abschlusszeugnis erhalten.
Wenn der Arbeitgeber die Zeugnisschreibung, wie Sie andeuten, tatsächlich als lästige Pflicht ansieht und Ihnen nur ein "08/15-Zeugnis" erstellen würde, empfehle ich Ihnen die Einreichung eines unterschriftsreifen Zeugnisentwurfes, den Sie hier erhalten: http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php.