Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: rudolf am März 08, 2006, 19:55:52 Nachmittag

Titel: Hilfe, was bedeutet dieses Zeugnis???
Beitrag von: rudolf am März 08, 2006, 19:55:52 Nachmittag
Zeugnis für XXX
Her XXX geboren am XX.XX.XXXX, war in der Zeit vom XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX in unserer Firma beschäftigt.

Herr XXX war bei  XXX in unserer XXX Abteilung tätig. Zu seinen Aufgaben gehörten Auffühlung und Bestellung von Waren. Er sorgte auch immer dafür, dass die Abteilung aufgeräumt und ordentlich aussah.

XXX hat die ihm übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt und sein Verhalten gegen  (steht da so) Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.

Wir sehen uns leider gezwungen, Herr XXX aus betrieblichen Gründen zu entlassen. Auch die Möglichkeit einen anderen Aufgabenbereich zu besetzten besteht leider nicht.

Wir wünschen Herr XXX viel Glück auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg.
Alles Gute und viel Erfolg!

(Dieses Zeugnis ist 1 zu 1 übernommen. Bei den Fehlern handelt es sich nicht um Schreibfehler meiner.
Titel: Hilfe, was bedeutet dieses Zeugnis???
Beitrag von: rudolf am März 08, 2006, 21:59:25 Nachmittag
Ich habe vergessen, ich bin Rechtlich gegen den Arbeitgeber, vorgegangen und habe eine Abfindung bekommen. Arbeitsbescheinigung ist bis Heute noch nicht da.
Titel: Hilfe, was bedeutet dieses Zeugnis???
Beitrag von: rudolf am März 09, 2006, 09:41:58 Vormittag
um unklarheiten zu vermeiden, ich bin vor diesem Zeugnis Rechtlich vorgegangen und denke das dies die Rache dafür ist.
Titel: Hilfe, was bedeutet dieses Zeugnis???
Beitrag von: Klaus Schiller am März 09, 2006, 11:26:47 Vormittag
Es handelt sich um ein Zeugnis der Note mangelhaft. Es fehlen alle (!)  relevanten Einzelwertungen (Engagement, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg), was als "beredtes Schweigen" gedeutet werden muss (=Leistungen wurden nicht erbracht).  Ironisch wirken Aussagen wie "Er sorgte auch immer dafür, dass die Abteilung aufgeräumt und ordentlich aussah".  
Die Formulierung "Wir sehen uns leider gezwungen, Herr XXX aus betrieblichen Gründen zu entlassen. Auch die Möglichkeit einen anderen Aufgabenbereich zu besetzten besteht leider nicht" muss zu Lasten des Beurteilen gedeutet werden. Rechtschreibfehler sind natürlich generell inakzeptabel.

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Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php