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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: wahegnizer am März 08, 2006, 23:52:40 Nachmittag

Titel: Ehrlichkeitsnachweis bei Bankkauffleuten
Beitrag von: wahegnizer am März 08, 2006, 23:52:40 Nachmittag
Hallo Forumnutzer,
wie ich gelesen habe, wird in Zeugnissen nicht mehr explizit auf Ehrlichkeit eingegangen, da diese als Selbstverständlichkeit vorausgesetzt wird.
Wie verhält sich dies bei Bankkaufleuten, bei denen in der Aufgabenbeschreibung eine Kassen- und Tresortätigkeit aufgeführt ist? Ist es in diesem Fall nicht notwendig, die Ehrlichkeit explizit zu nennen, um bei einer Bewerbung nicht Mißverständnisse wegen vermeintlichem "beredten Schweigens" aufkommen zu lassen? Wie könnte ggf. eine einwandfreie positive Formulierung lauten?
Schon im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!
Titel: Ehrlichkeitsnachweis bei Bankkauffleuten
Beitrag von: Klaus Schiller am März 09, 2006, 11:21:04 Vormittag
Es ist richtig, dass die besondere Betonung von Ehrlichkeit oder Pünktlichkeit den Eindruck erwecken kann, dass außer diesen Selbstverständlichkeiten möglicherweise keine weiteren positiven Aussagen getroffen werden können. Bei Kassierertätigkeiten ist die Erwähnung von Ehrlichkeit jedoch sehr wichtig. Mögliche Formulierungen lauten z.B. "Wegen seiner Tätigkeit als Kassierer erwähnen wir, dass er stets absolut zuverlässig und ehrlich war" oder "Hervorzuheben ist seine absolute Vertrauenswürdigkeit".