Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Starcat am März 22, 2006, 11:16:37 Vormittag
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Hallo,
ich habe am 01.03. bei einer Zeitarbeitsfirma einen Vertrag unterschrieben und war bei einer Vertriebsfirma eingesetzt. Die hat mich jedoch bereits nach drei Wochen wieder entlassen, von jetzt auf gleich konnte ich einfach so gehen, und da auch die Zeitarbeitsfirma im Moment keinen neuen Arbeitseinsatz für mich hat, bin ich auch dort wieder entlassen.
Steht mir für diese kurze Zeit ein qualifiziertes Zeugnis zu oder ist das zu kurz, so daß ich nur eine Arbeitsbescheinigung erhalte? Die Zeitarbeitsfirma will mir nur eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, also ein einfaches Zeugnis, sie sagen, die Zeit sei viel zu kurz. Anspruch auf ein quailfiziertes Zeugnis hätte ich gesetzlich erst ab einem halben Jahr oder zumindest nach wenigstens ein paar Monaten Arbeit.
Stimmt das?
Freundliche Grüße
Starcat
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Ich möchte Sie auf unserer Rubrik "Häufige Fragen" verweisen, hier heißt es:
Hat man auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes Zeugnis?
Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.
Wenn Sie das Zeugnis von Experten entwerfen lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/neuentwurf2.php