Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Angelika am März 26, 2006, 11:43:05 Vormittag
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Wenn ich nun aber als Arbeitgeber tatsächlich ausdrücken möchte, dass der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Aufgabenbereiche Tätigkeit A super gemacht hat, aber bei Tätigkeit B immer wieder weder Interesse noch Talent dafür zeigte - z.B. sehr gute Kundenkontakte und - kommunikation, aber sein Verhalten unangemessen war sobald eine Entscheidung getroffen wurde, die nicht seinen Wünschen entsprach, oder er den Regelungen der Betriebsvereinbarungen hinsichtlich von Dokumentation und dem Erledigen des dazugehörigen Papierkrams einfach nicht gerecht wurde trotz Gesprächen und Hilfestellungen, - wie schreib ich es dann ohne dem Vorwurf des "nicht Wohlwollens" ausgesetzt zu sein ? -
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Also auf solche Fragen ("wie kann ich meinem Arbeitnehmer am elegantesten eins auswischen") wirst du hier im Forum keine Antwort kriegen.
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Ich bin nicht Angelika und auch sonst kein Arbeitgeber, aber Arbeitgeber sind nicht immer die Bösen. Manche können echt nicht arbeiten, das ist nun mal so.
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Heikle Frage, wer will schon dazu beitragen, dass jemand keinen neuen Job findet? Du kannst das Zeugnis aber beim Arbeitgeberservice von arbeitszeugnis.de erstellen lassen (siehe Startseite), dann bist du auf der sicheren Seite.
Gruß
Maggy
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Hallo Angelika,
am besten wäre es du würdest den Teil, wo der AN nicht so gut war auslassen und nicht bewerten.
Vielleicht ist davon auszugehen, dass es ein einmaliges Verhalten war.
Außerdem wird der nächste AG (die Führungsperson) selbst entscheiden müssen, wie er mit Verhalten seines Teams umzugehen hat.
Gruss,
leloops