Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Wuschel am März 30, 2006, 10:53:20 Vormittag
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Hallo Herr Schiller!
In meinem Praktikumszeugnis fehlt der Standardsatz zur Leistungsbeurteilung mit "(stets) zu unserer vollen / vollsten Zufriedenheit".
Stattdessen enthält das Zeugnis folgende Formulierung:
"Aufgrund ihrer raschen Auffassungsgabe und Einsatzbereitschaft hat Frau X wesentlich zur Leistungserstellung der Gruppe beigetragen. Mit ihren Leistungen hat sie unsere volle Anerkennung gefunden."
Ich kann jetzt nicht einschätzen, was für eine Note das ist. Hört sich aber nicht so gut an, oder?
Könnten Sie mir sagen welcher Note es in etwa entspricht? (Brauche keine ausführliche Beurteilung, nur die ungefähre Note.)
Es wäre sehr nett, wenn Sie mir weiterhelfen würden.
Vielen Dank im voraus!
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Die Aussage "Mit ihren Leistungen hat sie unsere volle Anerkennung gefunden" entspricht der Formulierung "Mit ihren Leistungen waren wir stets voll zufrieden." Beides verweist auf die Gesamtnote 2. ABER: Ein großer Nachteil der Notenskala unter Verwendung der Anerkennung (statt der Zufriedenheit) ist der, dass man sie instinktiv immer eine Note schlechter einordnen würde. Noch einmal zum Vergleich:
Note 1: Sie hat ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.
Note 2: Sie hat ihre Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.
Note 3: Sie hat ihre Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt.
Note 1: Ihre Leistungen haben jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.
Note 2: Ihre Leistungen haben unsere volle Anerkennung gefunden.
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Whoever tries some JAgOIbzaCs1P will never be the same again. Remember it friends.