Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Jojo am April 19, 2006, 20:41:18 Nachmittag
-
Ich habe zum 28.02.06 selber gekündigt, weil ich eine neue Stelle habe. Das Unternehmen wo ich beschäftig war schließt zum 30.04.06. Als Abschluß steht:
Der Austritt erfolgt am heutigen Tage auf eigenen Wunsch. Ist es nicht besser, wenn im Zeugniss noch steht, das die Firma zum 30.04.06 schließt.
-
Eine Arbeitnehmerkündigung wird in der Regel nicht begründet. Wenn jedoch der Arbeitgeber kündigt, kann die Erwähnung der Gründe (z.B. Schließung der Niederlassung) den Eindruck vermeiden, dass die Kündigung aufgrund von Leistungsmängeln erfolgte.