Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gs am Mai 02, 2006, 13:20:51 Nachmittag
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Frau XXX war eine sehr fleißige Mitarbeiterin, die Ihre Aufgaben stets in kurzer Zeit erledigte. Mit der Güte Ihrere Arbeitsergebnisse waren wir jederzeit besonders zufrieden. Ihre aufgaben führte Sie immer zuverlässig und rationell aus. Frau XXX bewies überdurchschnittliche Auffassungsgabe, Beolastbarkeit, Vielseitigkeit und Initative. Sie war an allen geschäftlichen Vorgängen stark interessiert und arbeitete selbsständig. Insgesamt hat sie die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Aufgrund Ihres freundlichen Wesens und Ihrer Bereitschaft zur Zusammenarbeit war sie überall beliebt. Ihre Führung und Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten stets vorbildlich.
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Auf den ersten Blick entspricht das Zeugnis der Note 3. Das sehr unvorteilhafte Adverb "insgesamt" wird aber in der Zeugnissprache generell nur im Sinne von "im Großen und Ganzen, nicht aber im Detail" verstanden und verweist auf eine mangelhafte Leistung (Note 5). Auch wenn es im vorliegenden Zeugnis möglicherweise im Sinne von "die Leistung zusammenfassend" gemeint ist, sollte eine negative Deutung unbedingt vermieden werden.
Im Verhaltensteil dürfen die Vorgesetzten nicht fehlen, andernfalls wird auch dies mit der Note 5 bewertet. Personalpronomen werden übrigens auch in Zeugnissen klein geschrieben ("Aufgrund Ihres freundlichen Wesens und Ihrer Bereitschaft ...").
Aber ganz ohne Kenntnis des Berufes, der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.
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Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php