Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: TOTTO am Juli 25, 2007, 16:22:25 Nachmittag
-
Meine Frage ist ob es für den Arbeitgeber eine bestimmte Frist für die Erstellung eines beantragten Zwischenzeugnisses gibt?
Ich habe vor drei Monaten ein formuliertes Zeugnis der Personalabteilung zugeschickt und werde bis jetzt immer wieder vertröstet.
-
Eine Frist gibt es bei Zwischenzeugnissen nicht, es sei denn, dein Ausscheiden steht schon fest. Dann darf man dir den Prozess der Neubewerbung nicht unnötig erschweren.
Leider ist es oft so, dass die Zeugnisschreibung immer auf "morgen" verschoben wird, weil es immer Wichtigeres gibt. Ist halt für manche ein "lästiger Verwaltungsakt". Da muss man nachhaken. Geh doch einfach mal bei der Personalabteilung vorbei und frag auch gleich nach einem konkreten Termin. Wenn sie den nicht einhalten, müsste ihnen das schon langsam peinlich werden. Kann doch nicht so schwer sein, das fertige Zeugnis zu unterschreiben. Wenn Sie Änderungswünsche haben, sollen Sie dir die eben mitteilen.
Man muss nur auf Folgendes aufpassen: wenn man sich tatsächlich neu bewerben möchte, der Arbeitgeber das aber (noch) nicht wissen soll, dann sollte man auch nicht zu forsch auftreten.