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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Mama am Mai 11, 2006, 12:58:10 Nachmittag

Titel: Duplikat als Überschrift des Zwischenzeugnisses und ....
Beitrag von: Mama am Mai 11, 2006, 12:58:10 Nachmittag
Hallo,

mußte mein Zwischenzeugnis wegen einem Rechtschreibfehler berichtigen lassen.
Nun habe ich mein Zeugniss wieder aber über der Überschrieft "Zwischenzeugnis" steht noch "Dublikat", unterschrieben wurde es von dem Leiter für Arbeitsrecht/Grundsatzfragen.
Ist das so in Ok?
Vorher war es von der Personalleitung unterschrieben die seit längerem  nicht mehr da ist.

Gruß
Titel: Duplikat als Überschrift des Zwischenzeugnisses und ....
Beitrag von: Mike am Mai 12, 2006, 18:16:26 Nachmittag
Das geht natürlich nicht, es ja kein Duplikat, wegen der Änderung und der anderen Unterschrift. Ein Duplikat ist eine 100%ig identische Zweitversion.
Es kommt vor, dass jemand sein Zeugnis verloren hat, er erhält dann ein Duplikat.
 
Normalerweise solltest Du gegen Rückgabe des ersten Zeugnisses ein neues erhalten, das keinen "Duplikat-Vermerk hat.  
Gruss
Mike