Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Thomas am Mai 23, 2006, 14:18:31 Nachmittag
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Hallo,
vielen Dank für Eure bisherige Hilfe, besonders natürlich Herrn Schiller.
Meine heutige Frage: wie lautet eigentlich die übliche Beendigungsformel, wenn das AV im Streit beendet wurde und der AN seinen Kündigungsschutzprozess gewonnen und dann Auflösungsantrag gestellt hat?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Thomas
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Ein Streit oder ein Prozess wird im Zeugnis nicht erwähnt, das würde zu Deinen Lasten gehen. Ob Du gewonnen hast oder nicht ist dabei egal. Bei einem Aufhebungsvertrag spricht man von einer Beendigung "im besten beideiseitigen Einvernehmen".