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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: resedoma am August 09, 2007, 17:01:45 Nachmittag

Titel: Anforderung eines quali. Zwischenzeugniss
Beitrag von: resedoma am August 09, 2007, 17:01:45 Nachmittag
:) Hallo hätte da mal ein kleines Problem.
Meine Personalabteilung hat mir gesagt, ich muß eine Begründung nennen wenn ich ein quali. Zwischenzeugniss erhalten möchte.
Also evtl.Arbeitsplatzwechsel oder ähnliche Gründe, und dies sei gesetzlich bestimmt.??
Und dies muß schriftlich erfolgen. Dies weißich ja, aber von einer Begründung habe ich noch nichts gehört.!! :(
Gruß resedoma
Titel: Anforderung eines quali. Zwischenzeugniss
Beitrag von: Mike am August 10, 2007, 19:19:21 Nachmittag
Dazu findest du alles Weitere in der Rubrik "Häufige Fragen":  http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php

Da heißt es :
Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer gemäß § 109 der Gewerbeordnung Anspruch auf Erstellung eines Zeugnisses. Vor dem Zeitpunkt der Beendigung steht dem Arbeitnehmer lediglich in Ausnahmefällen die Erstellung eines sogenannten Zwischenzeugnisses zu. Hier sind bezüglich der Form und des Inhalts dieselben Grundsätze wie für das Zeugnis zu beachten. Allerdings müssen die Formulierungen des Zwischenzeugnis nicht mit denen des Schlußzeugnisses übereinstimmen.
Ein Anspruch auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnissses kann beispielsweise bestehen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer demnächst kündigen will oder auch der Arbeitnehmer selbst an einer Kündigung interessiert ist. In diesen Fällen soll das Zwischenzeugnis dem Arbeitnehmer die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erleichtern. Weiterhin kann einem Zwischenzeugnis bei Versetzungen innerhalb eines Unternehmens, bei Wechsel des Vorgesetzten oder bei Änderung der Unternehmensstruktur Bedeutung zukommen. Quelle
Das Bundesarbeitsgericht urteilte: Bei der Auslegung des Begriffes "triftiger Grund" ist nicht kleinlich vorzugehen. Als triftige Gründe für den Anspruch auf ein Zwischenzeugnis werden allgemein anerkannt: Bewerbung um eine neue Stelle, Vorlage bei Behörden und Gerichten, Stellung eines Kreditantrages, strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge, z.B. Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber oder Konkurs, sowie bevorstehende persönliche Veränderungen des Arbeitnehmers, z.B. Versetzung, Fort- und Weiterbildung, geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr oder auch Wehr- oder Zivildienst.- BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92


Man sollte schon allein deshalb einen guten Grund haben, weil sonst der Arbeitgeber noch denkt, man wolle das Unternehmen verlassen und deshalb ein Zwischenzeugnis (zu Bewerbungszwecken).  Somit steht man dann ggf. auf der Abschussliste.
Titel: vielen Dank für die ausführliche Erklärung....
Beitrag von: resedoma am August 11, 2007, 12:33:02 Nachmittag
:D Hallo und guten Tag...
ich möchte mich für die prompte und schnelle Antwort bedanken.
Hat mirsehrweiter geholfen....
Vielen Dank...Gruß resedoma :P