Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: ohlmsen am September 25, 2007, 16:12:39 Nachmittag
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Hallo zusammen,
folgende Aussage in meinem Arbeitszeugnis kann ich nicht richtig einschätzen. Deshalb bitte ich um Eure Meinung:
"Herr XXX erledigte die ihm übertragenen Aufgaben mit kompetenz und persönlichem Engagement. Er hat die an ihn gerichteten Anforderungen in jeder Hinsicht in vollem Umfang und zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt."
Danke vorab für ein kurzes Feedback.
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Zur Erklärung: Der Leistungsteil eines wohl geordneten Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten
Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung mit dem Grad der Zufriedenheit, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.
Ein Satz wie "Herr XXX erledigte die ihm übertragenen Aufgaben mit kompetenz und persönlichem Engagement" ist ungewöhnlich, weil er ganz verschiedene Leistungsaspekte vermischt und noch dazu nur Worte nennt, ohne Zusammenhang. Das ist etwas sehr simpel. Die Kompetenz und das Engagement sollten sehr viel detaillierter bewertet werden.
Der Satz "Er hat die an ihn gerichteten Anforderungen in jeder Hinsicht in vollem Umfang und zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt" geht nun stilistisch völlig durcheinander. Korrekt wäre
"Er hat die an ihn gerichteten Anforderungen in jeder Hinsicht in vollem Umfang erfüllt"
oder
"Er hat seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt".
Man kann also entweder vom Grad der Erfüllung der Anfordungen sprechen oder alternativ vom Grad der Zufriedenheit. Aber nicht vom Grad der Zufriedenheit mit der Erfüllung der Anforderung, noch dazu mit doppeltem "voll".