Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: jola am Juli 03, 2006, 11:59:18 Vormittag
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Hallo zusammen,
durch den geschlossenen Aufhebungsvertrag steht bei mir im Zeugnisschlußabsatz u. a. "Das Arbeitsverhältnis endet in beiderseitigem besten Einvernehmen".
1) Was soll ich von dieser Formulierung halten und
2) gibt es evtl. positivere Alternativen dazu?
Vielen Dank!
Jola
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Das ist die vollständige und sehr gute Beschreibung eines Aufhebungsvertrages. Nicht selten ist nur - recht unterkühlt - von "gegenseitigem Einvernehmen" die Rede. Da ein Aufhebungsvertrag aber nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zustande kommt, kann man im Grunde auch die übliche Formulierung für eine Arbeitnehmerkündigung verwenden: "Er verlässt uns auf eigenen Wunsch...". Es macht sich im Lebenslauf besser, wenn man selbst gekündigt hat, sofern man direkt danach eine neue Stelle hat.
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Super, vielen Dank!. Dann werde ich das vorschlagen.
Gruß
Jola