Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast777 am Oktober 15, 2007, 11:33:14 Vormittag

Titel: Beschäftigungnachweis
Beitrag von: Gast777 am Oktober 15, 2007, 11:33:14 Vormittag
Hallo,

mir wurde ein Beschäftigungsnachwei mit folgender Formulieren ausgestellt:

...Dabei wurden ihr die Grundlagen der methodischen Maßnahmenführung, Umsichtigkeit, Verhältnismäßigkeit, Eigensicherung und Rechtsgrundlagen nahegeracht.

Nun bin ich mit nicht ganz sicher, ob das Wort "nahegeracht" wirklich etwas gutes aussagen soll oder genau das gegenteil.
Titel: Beschäftigungnachweis
Beitrag von: admin am Oktober 19, 2007, 10:26:25 Vormittag
Die Aussage "wurden ihr die Grundlagen ... nahegebracht" wirkt in mehrfacher Hinsicht sehr schwach, z.b. im Vergleich zu einer Aussage wie "hat sich in eigener Initiative ein sehr detailliertes Fach- und Spezialwissen angeeignet". Allerdings ist ein Beschäftigungsnachweis kein "Arbeitszeugnis" und wird eigentlich auch nicht in der codierten Zeugnissprache verfasst. Die Formulierung kann also auch wertfrei gemeint sein.