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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Cupra am Juli 29, 2008, 11:10:13 Vormittag

Titel: Allgemeine Frage zu Zwischenzeugnissen
Beitrag von: Cupra am Juli 29, 2008, 11:10:13 Vormittag
Hallo!

Ich habe in einer recht großen Firma meine Ausbildung gemacht, wurde dort übernommen und habe dort 8 Jahre gearbeitet. Dabei war ich in 4 verschiedenen Bereichen eingesetzt. Dummerweise habe ich mir über Zeugnisse nie wirklich Gedanken gemacht. Erst als ich jetzt mein Arbeitszeugnis erhielt, ist mir aufgefallen, dass ich ja nur für den letzten Bereich (und damals für die Ausbildung) eine Bewertung habe.

Daher meine Frage: Kann ich meinen ehemaligen Arbeitgeber noch nachträglich auffordern für die anderen drei Bereiche Zwischenzeugnisse auszustellen? Wie lange habe ich rückwirkend einen Anspruch?
Titel: Re: Allgemeine Frage zu Zwischenzeugnissen
Beitrag von: Demel am Juli 29, 2008, 20:01:22 Nachmittag
Das Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet? Dann können keine Zwischenzeugnisse mehr angefordert, es besteht nur Anspruch auf ein Abschlusszeugnis. Wie der Name schon sagt andeutet gibt es Zwischenzeugnisse nur in der "Zwischenzeit", wenn das Arbeitsverhältnis ungekündigt ist. Allerdings muss das Abschlusszeugnis zum gesamten Beschäftigungszeitraum Stellung beziehen, nicht nur zur letzten Position im Unternehmen. Und dur brauchst natürlich ein separates Ausbildungszeugnis, das ist klar. Der Anspruch auf Berichtigung/ Ergänzung eines Abschlusszeugnisses ist recht schnell verwirkt, meist nach 6 bis maximal 12 Monaten. Was ich empfehlen kann; lass dir eine Zeugnsifassung erstellen, die alle Aufgaben/Positionen umfasst (das bekommst du hier: www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php) und reiche die dann als Alternativvorschlag ein.   
Titel: Re: Allgemeine Frage zu Zwischenzeugnissen
Beitrag von: Cupra am Juli 30, 2008, 09:19:44 Vormittag
Ja, das Arbeitsverhältnis ist beendet.

Im Arbeitszeugnis sind zwar alle Bereiche aufgelistet, aber bei dem "Urteil" wird nur auf die letzte Tätigkeit Bezug genommen. An sich bin ich mit dem Zeugnis ja auch zufrieden. Nur sind das eben nur 1,5 Jahre von den 7,5 die ich angestellt war...
Titel: Re: Allgemeine Frage zu Zwischenzeugnissen
Beitrag von: Demel am Juli 30, 2008, 20:01:46 Nachmittag
Wie gesagt, das Zeugnis muss zur gesamten Beschäftigungszeit beziehen, auch im Leistungsteil. Da kann also nicht stehen "Alle Aufgaben in seiner letzten Funktion als ... erledigte er stets zu unserer vollsten Zufriedenheit". Wenn es solche Einschränkungen im Leistungsteil gibt, sollten sie entfernt werden. Zwischenzeugnisse könnten das auch nicht ergänzen, ein Abschlusszeugnis muss für sich allein stehen.