Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Tom am September 18, 2008, 15:14:32 Nachmittag
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Kann ich ein Arbeitszeugniss von einer Firma verlangen, bei der ich seit über 10 Jahre nicht mehr arbeite ? Können die ein Zeugnis verweigern ?
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In der Rubrik "Häufige Fragen heißt es:
Wie lange nach dem Ausscheiden kann man noch ein Zeugnis anfordern?
Wie alle Ansprüche unterliegt auch der Zeugnisanspruch der Verjährung. Früher betrug die Verjährungsfrist 30 Jahre. Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das zum 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gekürzt. Ausnahmen bilden tariflichvertragliche Ausschlussfristen, im Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, im Baugewerbe oft nur zwei Monate. Praktische Vorraussetzung für den Zeugnisanspruch ist allerdings, dass man sich noch an den ehemaligen Arbeitnehmer erinnern kann. Quelle: Beden/Janßen: Arbeitszeugnisse
Ob jetzt für dich vielleicht doch noch die 30 Jahre gelten, weil du vor der Gesetzesänderung 2002 ausgeschieden bist, kann ich leider nicht sagen. Solche Fragen kannst du z.B. bei www.anwalt.de per E-Mail oder Telefon stellen. Aber selbst wenn kein Anspruch besteht, vielleicht stellt das Unternehmen freiwillig doch noch ein Zeugnis aus.
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Danke für die schnelle Antwort.
Das heißt aber, wenn ich 10 Jahre aus der Firma bin (also 1998) gilt noch die alte Regelung für mich ?
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Wie gesagt: ob jetzt für dich vielleicht doch noch die 30 Jahre gelten, weil du vor der Gesetzesänderung 2002 ausgeschieden bist, kann ich leider nicht sagen. Ich fürchte, es gilt rückwirkend, aber ich weiß es nicht. Auf den Sonderfall wird in der Literatur leider auch nicht hingewiesen. Am besten fragst du mal einen Anwalt oder bei einem Anwalt-Online-Dienst, wie z.B. anwalt.de. Wenn du eine eindeutige Anwort bekommst wäre es nett, wenn du sie hier postest.