Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: rudi am September 25, 2008, 11:55:45 Vormittag

Titel: Satz zum Schluss
Beitrag von: rudi am September 25, 2008, 11:55:45 Vormittag
Hallo erstmal!

Tolles Forum habt ihr hier!

Ich habe da einen oder 2 Sätze in denen ich nicht deuten kann ob positiv oder negativ.
Wäre toll wenn jemand was dazu sagen könnte.

Verfügt über eine sehr gute Auffassungsgabe, die es ihm ermöglicht Abläufe logisch aufzubauen.

Die Zusammenarbeit wird von Vorgesetzten und Mitarbeitern immer positiv beurteilt.


Ist das so in Ordnung oder muss ich mir Gedanken machen?

Vielen Dank im voraus.

rudi
Titel: Re: Satz zum Schluss
Beitrag von: Sonido am September 26, 2008, 06:13:26 Vormittag
Zitat
Verfügt über eine sehr gute Auffassungsgabe, die es ihm ermöglicht Abläufe logisch aufzubauen.
Das ist eine Bewertung der Arbeitsbefähigung, dem zweiten von insgesamt acht Abschnitten der Leistungsbewertung. Klingt ja erstmal "sehr gut". Ich versteh zwar nicht ganz, wie man Abläufe aufbauen kann, aber ich kenn auch deinen Beruf nicht. Ist immer schwer zu sagen, wenn man nur einen Satz sieht. Alle Abschnitte mit den jeweiligen Attributen (zur Befähigung gehört noch Organisationsvermögen, Flexibilität, Belastbarkeit usw) siehst du in der Übersicht in der Checkliste, siehe Link ganz oben. 

Zitat
Die Zusammenarbeit wird von Vorgesetzten und Mitarbeitern immer positiv beurteilt.
Das gehört zum Verhaltensteil. Überlicherweise heißt es "Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern ist immer einwandfrei/vorbildlich".
Dass es nicht "negativ" ist, sollte ja selbstverständlich sein. Wenn das Zeugnis ansonsten gut und vollständig ist, halte ich die zwei Sätze zumindest nicht für schädlich.