Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Emine am Oktober 16, 2008, 13:27:06 Nachmittag
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Hallo
Was haltet Ihr denn von diesem Satz?
Aufgrund ihrer guten therapeutischen Fähigkeiten und ihres fachlichen Urteilsvermögens konnten wir Frau .... nach einer Einarbeitungszeit in der Großküche mit der Ernährungsberatung für unsere Bewohner einsetzen.
(Arbeitsstelle als Diätassistentin)
Dieser Satz hört sich für mich komisch an.
Habt Ihr Verbesserungsvorschläge?
Vielen Dank im Voraus
Liebe Grüße
Emine
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Ein Zeugnis unterteilt sich ja in mehrere Abschnitte: Einleitung mit Nennung des Namens, Einsatzgebiet und Stellenbezeichnung, Aufgabenbeschreibung, Bewertung der Leistung (Motivation, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Erfolg, Gesamtnote, Verhalten). Am Ende kommt der Schlussteil mit den Beendigungsgründen und Dank und Zukunftswünschen.
Der von dir zitierte Satz nennt Einsatzgebiet und Stellenbezeichnung, da ist es eigentlich nicht üblich, schon so genau auf Fähigkeiten (therapeutische Fähigkeiten und fachliches Urteilsvermögen) einzugehen. Denn diese Angaben dürfen im Leitungsteil nicht fehlen, sollten aber auch im Zeugnis nicht doppelt genannt sein. Die FRage nach der Verbesserung erübrigt sich eigentlich, denn Einsatzgebiet und Stellenbezeichnung werden wertfrei genannt.