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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Nickoteen am Dezember 21, 2008, 22:05:28 Nachmittag

Titel: Unterschriften in Ausbildungszeugnissen
Beitrag von: Nickoteen am Dezember 21, 2008, 22:05:28 Nachmittag
Hallo,

habe noch ein paar Fragen:
Ich habe gehört, dass normalerweise immer die höchsten Stellen das Arbeitszeugnis unterschreiben. Was nun, wenn nicht die Geschäftsführung unterschrieben hat sondern nur die Lagerleitung. Kann man so etwas vom Betrieb verlangen?
Was ist, wenn die jenigen nur mit einem schwazen Kugelschreiber unterschreiben, der offensichtlich nicht eingeschrieben war, da der Anfang nicht durchgängig erscheint. Hat das etwas negatives auf sich?

Titel: Re: Unterschriften in Ausbildungszeugnissen
Beitrag von: Sprossel78 am Dezember 22, 2008, 16:05:22 Nachmittag
Es muss nur immer eine Person unterschreiben, die im Rang höher steht als der Zeugnisempfänger. Je höher die Position des Unterzeichners, desto besser, das gilt auch als Zeichen der Wertschätzung. Aber man kann nicht verlangen, dass gleich der Geschäftsführer unterschreibt.
Das mit dem Kugelschreiber ist natürlich blöd, der war vielleicht etwas trocken. So was kann man reklamieren, aber ob das Zeugnis deshalb nochmal ausgestellt wird  ... Könnte auch etwas übertrieben sein.
Was anderes ist es wenn das nur eine von mehreren Auffälligkeiten ist, dann kann man das gleich mit auf die Liste setzen.