Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: ante am Januar 25, 2009, 15:27:26 Nachmittag
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In meinem Zwischenzeugnis steht im letzten Abschnitt anstatt, dass Zwischenzeugnis wurde auf ihren eigenen Wunsch hin ausgestellt, dass Arbeitszeugnis wurde auf ihren eigenen Wunsch hin ausgestellt
Ist das kritisch bzw, irgendein Geheimcode?
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Eine negative Bedeutung steckt ganz sicher nicht dahinter. Vermutlich hat der Aussteller nicht aufgepasst. Im Grunde ist "Arbeitszeugnis" der Oberbegriff, so würde ich es verstehen. Darunter fallen dann Abschlusszeugnisse, Zwischenzeugnisse und Vorläufige Zeugnisse. Hast du es denn schon mit der Checkliste (siehe oben) geprüft? Evtl. gibt es weitere Auffälligkeiten?
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Hab das Zeugnis mit der Checkliste geprüft, soweit ist alles Bestens, habe keine weiteren Auffälligkeiten gefunden. ( Die Formulierungen drücken in Schultnoten die 1-2 aus)
Wenn "Arbeitszeugnis" also ein Oberbegriff ist, besteht keine Notwendigkeit der Beanstandung?
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Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand etwas Negatives hineinterpretiert. Und ich deute den Begriff "Arbeitszeugnis" als Oberbegriff für alle Arbeits-Zeugnisarten.