Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: maria t. am März 28, 2009, 07:09:35 Vormittag

Titel: arbeitszeugnis
Beitrag von: maria t. am März 28, 2009, 07:09:35 Vormittag
guten morgen,in meinem arbeitszeugnis ,das -wegen sachlicher befristung endete-stehet wir danken der frau m.für ihre mitarbeit und wünschen für ihre zukunft alles gute und weterhin viel erfolg.jetzt lese ich hier in forum ,das das bedauern auch drin stehen soll,bei mir stehet nicht von bedauern,ist das schlimm.danke ,ich kann es nicht besser formulieren
Titel: Re: arbeitszeugnis
Beitrag von: Demel am März 28, 2009, 10:02:37 Vormittag
Wenn das Arbeitsverhältnis von vorn herein befristet war, muss kein Bedauern geäußert werden. Es sollte allerdings nicht nur für "ihre Mitarbeit" gedankt werden, das wäre recht schwach, sondern für die "stets (sehr) guten leistungen". Und es sollte für die berufliche und private Zukunft  alles Gute und weiterhin viel Erfolg" gewünscht werden. Im Schlussteil wirken knappere Formulierungen eher abwertend.
Titel: Re: arbeitszeugnis
Beitrag von: maria t. am März 28, 2009, 10:16:22 Vormittag
danke für die schelle Antwort,gute wünsche und weiterhin Erfolg das ist vorhanden.der satz ---frau xxx kam mit allen Ansprechpartnern gut zurecht und begegnete ihnen stets mit ihrer freundlichen ,offenen und zuvorkommenden Art.wie soll ich den verstehen,positiv oder negativ.?danke im vorraus maria
Titel: Re: arbeitszeugnis
Beitrag von: Demel am März 29, 2009, 14:33:19 Nachmittag
gute wünsche und weiterhin Erfolg das ist vorhanden.
Darum ging es auch nicht, sondern um die unterstrichenen Worte.

"...kam mit allen Ansprechpartnern gut zurecht und begegnete ihnen stets mit ihrer freundlichen ,offenen und zuvorkommenden Art"
Das ist ein Textbaustein zum Verhalten in der Note 2.