Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Florian am Mai 26, 2005, 10:41:10 Vormittag

Titel: Zeitpunkt der Zeugnisübergabe
Beitrag von: Florian am Mai 26, 2005, 10:41:10 Vormittag
Hallo!
Mein neuer Arbeitgeber hat mich gebeten, am ersten Arbeitstag das Zeugnis meines vorherigen Arbeitgebers mitzubringen. Dieser ist jedoch trotz dieser Umstände nicht bereit, mir mein Zeugnis vor dem Ende meines Arbeitsverhältnisses auszuhändigen. Da ich an meinen letzen beiden Arbeitstagen wegen Umzug Unrlaub beantragt habe und nicht vor Ort bin, kann ich mein Zeugnis somit nicht rechtzeitig entgegennehmen und dem Wunsch meines neuen Arbeitgebers nicht entsprechen. Hat man in so einem Fall irgendeinen Rechtsanspruch und was würden Sie mir raten?
Titel: Zeitpunkt der Zeugnisübergabe
Beitrag von: arbeitszeugnis.de am Mai 26, 2005, 13:46:17 Nachmittag
Allgemein gilt, dass Sie ein Zeugnis am offiziell letzten Arbeitstag erhalten. Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, das das Zeugnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erstellt wurde und nachgereicht wird. Daher haben neue Arbeitgeber in der Regel Verständnis für eine leicht verzögerte Einreichung eines Zeugnisses. In Ihrem Fall scheint es ja nur um einen einzigen Tag zu gehen. Sie könnten, wenn noch mehrere Wochen bis zur Beendigung vergehen, auch um die Ausstellung eines sogenannten "Vorläufigen Zeugnisses" bitten und zunächst dieses beim neuen Arbeitgeber einreichen.

Eine konkrete Antwort auf rechtliche Fragen ("Hat man in so einem Fall irgendeinen Rechtsanspruch und was würden Sie mir raten?") fällt allerdings bereits in den Bereich einer kostenpflichtigen Rechtsberatung, zu der nur ein Rechtsanwalt befugt ist. Wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.
Wir können Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky empfehlen (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml).
 Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de