Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Fragezeichen am Mai 15, 2009, 10:26:53 Vormittag
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Hallo,
eine Frage:
Wenn ein Mitarbeiter bereits nach sehr kurzer Tätigkeitsdauer ein Zwischenzeugnis haben möchte, und noch keine Weiterbildung absolviert hat, wie ist dies im Zeugnis zu "verpacken"? Ganz weglassen oder explizit darauf hinweisen, dass er keine Weiterbildung absolviert hat (aufgrund kurzer Zugehörigkeit bzw. weil kein Bedarf bestand)?
Danke schonmal für eure Hilfe!
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Kann mir hier keiner helfen?
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Bei sehr kurzer Beschäftigungszeit wird der Schwerpunkt auf die Einarbeitungszeit gelegt. Weiterbildungen spielen da keine Rolle, ebenso wenig kann man in solchen Fällen Loyalität, Identifikation, absolute Vertrauenswürdigkeit usw. bescheinigen...