Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Fury am Mai 15, 2009, 17:58:08 Nachmittag
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Hallo Ihr vom Forum!
Ich bräuchte mal Eure Hilfe und habe aber eine allegemeine Frage:
Wieviel Verhandlungsspielraum hat man mit seinem Vorgesetzen bezüglich eines Zwischenzeugnisses?
Kann er sich dann nicht vielleicht im Arbeitszeugnis "rächen"?
Ciao Fury
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Ein Abschlusszeugnis darf nicht grundlos vom Zwischenzeugnis abweichen. Mehr dazu findest du in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de