Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Captain am Dezember 04, 2009, 02:24:29 Vormittag
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Hallo,
Fakten: 5-monatiges Pflichtpraktikum innerhalb des Studiums, absolviert in einem Großunternehmen
Herr X , geboren am XX.Monat XXXX absolviert in der Zeit....
[Im zweiten Abschnitt wird kurz das Unternehmen vorgestellt]
Sein Tätigkeitsfeld umfasste die folgenden Aufgabengebiete:
- Abstimmen einer Prozesslandkarte mit den Fachbereichen des Hauses
- Abbildung der identifizierten Prozesse auf eine vorgegebene Struktur des X Konzerns
- Erstellen eines Konzeptes zur Synchronisation der Datenbanken "ARIS" und "SAP Solution Manager" zur
Gewährleistung eines eindeutigen Konfigurationsmanagements von Prozessvarianten in Verantwortung
unterschiedlicher Strategischer Geschäftsfelder
- Durchführen von Tests der "ARIS" - "Solution Manager Synchronisation" zur Themenstellung
Herr X hat sich einer für einen Studenten sehr herausfordernden Aufgabenstellung angenommen und dabei die ihm übertragenen Aufgaben selbstständig und gewissenhaft stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt. Er war jederzeit pflichtbewusst, stets zuverlässig und vertrauenswürdig.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern war jederzeit einwandfrei.
Wir wünschen Herrn X für seinen beruflichen und privaten Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Ort, Datum
Unterschrift 1 Unterschrift 2
Prozessmanagement - Leiter HR Services
Leiter IT-Systeme und -Strategie
Ich habe gelesen, dass z.B. die Formulierung "...stets zu unserer vollen Zufriedenheit" als eine 2 zu werten ist, aber ist es möglich, dass die Aussage "Herr X hat sich einer für einen Studenten sehr herausfordernden Aufgabenstellung angenommen..." dies ein wenig aufwertet?
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Hat keiner eine Ahnung???????????
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Vermutlich hat nich niemand geantwortet, weil der Beitrag etwas den Rahmen soprechngt (siehe Hinweise oben). Hast du das Zeugnis schon mit der Checkliste geprüft (www.praktikumszeugnis.de/checkliste.pdf)? Es ist richtig, dass "stets zur vollen Zufriedenheit" für die Gesamtnote "gut" steht, aber das ist nur die "Leistungszusammenfassung". Es fehlen fast alle Einzelwertungen, die dabei zusammengefasst werden, also Motivation, Fähigkeiten, erlangte Kenntnisse und Erfahrungen usw. Üblicherweise werden für Pflichtpraktika nur wertfreie Bescheinigungen ausgestellt, weil die Lesitungen nicht relevant sind. Es besteht jedenfalls kein Anspruch auf ein wertendes (quliafiziertes ) Zeugnis.