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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Bettina am Januar 04, 2010, 17:09:35 Nachmittag

Titel: Elternzeit in Zwischenzeugnis bei Insolvenz erwähnen?
Beitrag von: Bettina am Januar 04, 2010, 17:09:35 Nachmittag
Ich befinde mich seit August 2008 in Elternzeit. Nun hat mein Unternehmen ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet, daher habe ich um ein Zwischenzeugnis gebeten. Ist es ratsam, die Elternzeit zu nennen oder sollte im Zwischenzeugnis besser darauf verzichtet werden?
Wenn die Elternzeit besser genannt werden sollte, wie könnte die Schlussformel lauten?
Titel: Re: Elternzeit in Zwischenzeugnis bei Insolvenz erwähnen?
Beitrag von: Demel am Januar 06, 2010, 03:52:50 Vormittag
Die Elternzeit wird in der Regel dann erwähnt, wenn sie im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigungszeit eine deutliche Unterbrechung ausmacht bzw. wenn andernfalls ein falscher Eindruck von der Berufserfahrung vermittelt wird. Wenn jemand also z.B. mehr als die Hälfte der Beschäftigungszeit in Elternzeit war, wird sie vermutlich erwähnt werden.

Man kann formulieren:
Frau Name, die sich seit dem xx. August 2008 in Eltenzeit befindedt, erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch anlässlich des Beginns des Insolvenzverfahrens...

Ein Zwischenzeugnis könnte auch rückwirkend zum Beginn der Elternzeit ausgestellt werden, mit der folgenden Begründung im Schlussteil:

Frau Name erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch anlässlich des Beginns der Elternzeit zum xx. August 2008.

 
Titel: Re: Elternzeit in Zwischenzeugnis bei Insolvenz erwähnen?
Beitrag von: Bettina am Januar 09, 2010, 12:08:27 Nachmittag
Vielen Dank!