Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Diego am Februar 12, 2010, 09:49:54 Vormittag
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Bei uns wird wohl ab März die Kurzarbeit eingeführt.
Ist das ein Grund mir ein Zwischenzeugnis ausstellenlassen zu lassen um mich event. bei anderen Firmen zu bewerben??
Danke für jede Info!
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Wenn man sich neu bewerben will ist das ein "triftiger Grund". Und ein "triftiger Grund" ist rechtlich gesehen die Voraussetzung für das Recht auf ein Zwischenzeugnis. Manchmal ist es aber nicht so schlau, das dem Arbeitgeber zu sagen, weil der dann schon fest mit dem Ausscheiden rechnet. Man kann sich damit quasi selbst auf die Abschlussliste setzen, auch wenn man letztlich doch lieber bleiben würde. Ich würd das Zeugnis nur mit dem Hinweis auf die Veränderung (Kurzarbeit) anfordern, vermutlich reicht das schon aus.