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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gaste am Juli 27, 2010, 01:31:33 Vormittag

Titel: Welcher Satz klingt positiver?
Beitrag von: gaste am Juli 27, 2010, 01:31:33 Vormittag
Welcher Satz ist aus Arbeitnehmersicht positiver zu werten:

a) "Das Arbeitsverhältnis endet zum 30. Juni 2010 in bestem gegenseitigem Einvernehmen."

b) "Frau X verlässt unser Unternehmen zum 30. Juni 2010." (ohne die Nennung eines Grundes)

Herzlichen Dank für die Hilfe!
Titel: Re: Welcher Satz klingt positiver?
Beitrag von: Kalli66 am Juli 27, 2010, 12:46:23 Nachmittag
Beispiel 1 steht für einen Aufhebungsvertrag oder Vergleich.
Beispiel 2 verweist auf eine Arbeitgeberkündigung aufgrund von Leistungsmängeln.

Titel: Re: Welcher Satz klingt positiver?
Beitrag von: gaste am Juli 30, 2010, 21:24:58 Nachmittag
Vielen Dank für Deine Hilfe, Kalli!

Und wie sind die folgenden Beispiele im Vergleich zu  zu werten?

a.) "Das Arbeitsverhältnis endete am 30. Juni 2010 in bestem gegenseitigem Einvernehmen. "

b.) "Frau X verläßt unser Unternehmen zum 30.06.2010 in bestem gegenseitigen Einvernehmen."

Entspricht Beispiel B der Note "gut"?

Jetzt bin ich wirklich mal gespannt...
Titel: Re: Welcher Satz klingt positiver?
Beitrag von: Kalli66 am Juli 31, 2010, 11:44:26 Vormittag
Beendigungsgründe haben keine Note. Eshndelt sich um eine reine Sachinformation. Beide Aussagen verweisen auf einen Aufhebungsvertrag oder Vergleich, wichtig ist dabei das "beste (!!!) beiderseitige Einvernehmen".
Titel: Re: Welcher Satz klingt positiver?
Beitrag von: gaste am Juli 31, 2010, 15:09:40 Nachmittag
Nochmals vielen Dank, Kalli!

Werde mein nächstes Zeugnis bestimmt über diese Plattform erstellen lassen!