Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: gaste am Juli 27, 2010, 01:31:33 Vormittag
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Welcher Satz ist aus Arbeitnehmersicht positiver zu werten:
a) "Das Arbeitsverhältnis endet zum 30. Juni 2010 in bestem gegenseitigem Einvernehmen."
b) "Frau X verlässt unser Unternehmen zum 30. Juni 2010." (ohne die Nennung eines Grundes)
Herzlichen Dank für die Hilfe!
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Beispiel 1 steht für einen Aufhebungsvertrag oder Vergleich.
Beispiel 2 verweist auf eine Arbeitgeberkündigung aufgrund von Leistungsmängeln.
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Vielen Dank für Deine Hilfe, Kalli!
Und wie sind die folgenden Beispiele im Vergleich zu zu werten?
a.) "Das Arbeitsverhältnis endete am 30. Juni 2010 in bestem gegenseitigem Einvernehmen. "
b.) "Frau X verläßt unser Unternehmen zum 30.06.2010 in bestem gegenseitigen Einvernehmen."
Entspricht Beispiel B der Note "gut"?
Jetzt bin ich wirklich mal gespannt...
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Beendigungsgründe haben keine Note. Eshndelt sich um eine reine Sachinformation. Beide Aussagen verweisen auf einen Aufhebungsvertrag oder Vergleich, wichtig ist dabei das "beste (!!!) beiderseitige Einvernehmen".
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Nochmals vielen Dank, Kalli!
Werde mein nächstes Zeugnis bestimmt über diese Plattform erstellen lassen!