Arbeitszeugnis Forum

Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Lili am November 19, 2010, 18:59:38 Nachmittag

Titel: Verjährungsfrist abgelaufen - was nun?!
Beitrag von: Lili am November 19, 2010, 18:59:38 Nachmittag
Guten Abend,
ich habe ein sehr großes Problem, mir fehlen noch Zeugnisse von meinen letzten 2 Arbeitgebern.
Bei dem 1. AG (Zeitarbeitsfirma) war ich 6 Monate beschäftigt und wurde anschließend vom 2. AG übernommen, wo ich 1 Jahr beschäftigt war. Falls es wichtig sein sollte, ich habe den 2. AG aus eigenem Wunsch verlassen.
Leider liegt aber die Beschäftigung in diesen Unternehmen mehr als 4 Jahre zurück!

Habt ihr einen Tipp, was ich tun kann?
Was für eine Chance habe ich, wenn die Unternehmen die Ausstellung verweigern, weil es nun zu lange her ist?

Ich bin so verzweifelt, ich benötige die Zeugnisse jedoch, um mich weiter bewerben zu können.
:"((
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Titel: Re: Verjährungsfrist abgelaufen - was nun?!
Beitrag von: Satury78 am November 19, 2010, 21:27:54 Nachmittag
Beim Arbeitszeugnis besteht eine Holschuld, keine Bringschuld. D.h. der Arbeitnehmer muss das Zeugnis anfordern. Der Zeugnisanspruch ist rein rechtlich gesehen nach drei Jahren verwirkt, wenn der Arbeitnehmer bis dahin kein Zeugnis angefordert hat. Das heißt aber nicht, dass Arbeitgeber nicht trotzdem bereit sein könnten, auch nach Ablauf dieser Zeit noch ein Zeugnis auszustellen. Im Prinzip würde es reichen, wenn nur der spätere Arbeitgeber, der dich von der Zeitarbeitsfirma übernommen hat, ein Zeugnis ausstellt, weil er die anfänglichen sechs Monate im Prinzip mit erwähnen kann. Wenn ich dich richtig verstehe hast du noch gar nicht nach einem Zeugnis gefragt. Warum jemand verzweifelt UND untätig ist kann ich nicht nachvollziehen.

Ich würde in so einem Fall so konkret wie möglich argumentieren. Also zum Beispiel dem früheren Arbeitgeber schreiben (oder telefonisch mitteilen), dass ein bestimmter potentieller neuer Arbeitgeber (am besten auch den Firmennamen nennen) ein Zeugnis über diese Zeit von dir sehen will und du noch keins hast. Und dann fragen, ob man wohl so freundlich wäre, dir solch ein Zeugnis zu schicken. Ich würde den abgelaufenen Rechtsanspruch dabei möglichst gar nicht erst thematisieren.