Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: A. am November 25, 2010, 10:35:48 Vormittag
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Wer kann mir sagen, wie diese Formulierungen zu bewerten sind?
Frau XX setzte ihre guten Fachkentnisse jederzeit adäquat und ergebnisorientiert in ihrem Tagesgeschäft um. Wir haben Frau xx als eine motivierte und engagierte Führungskraft kennen gelernt.
Vielen Dank im Voraus!
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Insgesamt werden in einem Zeugnis acht Leistungsaspekte bewertet (Motivation, Fähigkeiten, Wissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, Erfolgsbeispiele, Führungsleistung, Gesamtnote.
Die zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Fachwissen Note 2-3:
Frau XX setzte ihre guten Fachkentnisse jederzeit adäquat und ergebnisorientiert in ihrem Tagesgeschäft um.
Motivation Note 3:
Wir haben Frau xx als eine motivierte und engagierte Führungskraft kennen gelernt.
Wobei man anmerken muss: wegen des folgenden Urteils eines Arbeitsgerichtes wird die Formulierung "kennen gelernt" eigentlich schon seit einem Jahrzehnt nicht mehr verwendet:
Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99