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Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Michirt am Dezember 13, 2010, 21:59:51 Nachmittag

Titel: Bitte um Praktikumszeugnisbewertung
Beitrag von: Michirt am Dezember 13, 2010, 21:59:51 Nachmittag
Hi,

folgendes Zeugnis habe ich nach einem dreimonatigem studentischen Praktikum erhalten:
Die Tätigkeitsbeschreibung habe ich gemeinsam mit meinem Chef erarbeitet, die passt, deswegen lasse ich sie weg.


x hat sich in kürzester Zeit gut in die weitgefächerte und komplexe Thematik des Finanzwesens eingearbeitet. Seine Aufgaben bearbeitete er selbstständig mit sehr großer Sorgfalt und Genauigkeit.

x zeichnete sich durch seine ausgeprägte Lernbereitschaft und sein Engagement aus. Seine Arbeitsleistung erbrachte er auch bei hohem Arbeitsaufkommen immer in konstant guter Qualität. Er hat die übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.

Wir lernten x als vertrauenswürdigen, loyalen und teamorientierten Praktikanten kennen. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Praktikumszeug. War danken x für sein Engagement, wünschen ihm für sein Studium und seinen weiteren Berufsweg und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.


Das Feedbackgespräch nach dem Praktikum verlief ziemlich negativ, ich würde gerne wissen, ob das Zeugnis auch negativ zu werten ist?
Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen. Danke!
Titel: Re: Bitte um Praktikumszeugnisbewertung
Beitrag von: Satury78 am Dezember 14, 2010, 02:11:39 Vormittag
Etwas offen Negatives sehe ich nicht. Außer vielleicht dass die Formulierung "wir lernten ihn als kennen" seit dem folgenden Urteil von vor 10 Jahren eigentlich nicht mehr verwendet wird:

Zitat
"Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"

Mir persönlich würde fehlen, dass die erlangten Kenntnisse und Erfahrungen bewertet werden, aus dem Grunde absolviert man ja eigentlich ein Praktikum. Aber es handelt es sich offenbar um ein Pflichtpraktikum, dabei hat man eigentlich gar keinen Anspruch auf ein wertendes Zeugnis, sondern nur auf eine Praktikumsbescheinigung.