Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast_fragt am Januar 25, 2011, 16:22:51 Nachmittag
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Hallo,
ich habe ein Praktikumszeugnis einer fürhenden Unternehmensberatung erhalten in welchem auch eine Beurteilung der Kernkompetenzen durch eine Skala dargestellt ist.
Nun habe ich hier meineserachtens insgesamt einen eher negativen Eindruck (gemessen an vorherigen Beurteilungen) und würde gerne eure Meinugen hören:
-> Vielleicht ist auch ein kunder Personaler dabei, der hier weiterhelfen kann.
Skala A-F (Belastbarkeit, Analytik, Kreativität, Umsetzungsvermögen, etc...)
Von 14 Fragen : 1xA, 4xB, 7xC, 2xD
A : übertrifft die ANforderungen zu jeder Zeit
B : übertrifft die ANforderungen häufig
C : entspricht den Anforderungen zu jeder Zeit
D : entspricht den Anforderungen größtenteils
E : liegt unter den Anforderungen
F : liegt weit unter den Anforderungen
Weiter habe ich noch eine recht lange List mit meinen Aufgaben und den allg. Satz "...stets zu unserer vollen Zufriedenheit" (entspr. bekanntlich "Note 2").
Ist dieses Zeugnis für eine Bewerbung auf anspruchsvolle Stellen ein Pluspunkt oder eher ein Minuspunkt - weglassen oder in Bewerbungsmappe aufnehmen?
Danke und Viele Grüße
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Falls es ein Pflichtpraktikum war würde eine wertreie Praktikumsbescheinigung reichen. Wenn nicht, ist weglassen heikel, es sind bekanntermaßen immer die unvorteilhaften Zeugnisse, die man "verlegt", "vergessen" oder trotz Anspruch "nie beantragt" hat. Die Buchstaben kann man mit Schulnoten gleich setzen (A=1, B=2...). Die "stets volle Zufriedenheit" deckt sich nicht so ganz mit den mehrheitlich eher durchschnittlichen Buchstabenbewertungen. Es sei denn, es sich eher die nebensächlichen Qualifikationen, die mit C oder D bewertet wurden.
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Hallo,
Ich weiß nicht genau ob man in diesem Fall wirklich von den allseits bekannten Schulnoten ausgehen kann, da meist intern eine andere Bewertung erfolgt. Eine "zu jeder Zeit entsprechende" Leistung - also auch unter hoher Belastung und in verschiedenen Kompetenzbereichen ist doch 100% oder nicht?
Von daher muss man da denk ich vorsichtig sein.
Viele Grüße
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Schau mal in die Notenskala von Arbeitszeugnis.de, daran siehst du, wie das Prinzip der Zeugnissprache funktioniert. Rein rechtlich gesehen ist man als Arbeitnehmer verpflichtet, eine durchschnittliche Leistung zu erbringen. Wer also die Erwartungen zu jeder Zeit erfüllt, erbringt eine befriedigende Leistung. Gut ist, wer die Erwartungen übertrifft und sehr gut (Note 1) wer die Erwartungen immer sehr weit übertrifft.