Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: chewie13 am März 04, 2011, 10:43:21 Vormittag
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Hallo zusammen,
benötigte Hilfe zu meinem letzten Arbeitszeugnis, da ich mich in der Bewerbungsphase befinde und nicht weiß, was ich von nachstehendem halten soll.
Ich habe viele Jahre als Chef- bzw. Abteilungssekretärin gearbeitet und bislang nur ausgezeichnete Zeugnisse erhalten. Das nachfolgende Zeugnis bedeutet für mich eine klare Abwertung gegenüber meinen älteren Zeugnissen. Ich hätte gerne Ihre Meinung dazu gehört. Für mich ist dies nicht ein sonderlich qualifiziertes Zeignis.
Frau XXX, geboren am XXX, war vom 29. September 2003 bis zum 31. März 2005 in unserem Unternehmen als Sekretärin in der Abteilung Finanzcontrolling tätig.
Die XXX ist die Management-Holding einer der größten und erfolgreichsten Erstversicherungsgruppen in Deutschland. Sie steht an der Spitze der deutschen Unternehmen der weltweit tätigen XXX Gruppe.
Der besondere Schwerpunkt von Frau XXX lag dabei auf den folgenden Tätigkeiten: ...
Frau XXX besitzt ein breites, detailliertes und aktuelles Fachwissen in ihrem Bereich und wendete die vorhandenen Instrumente und Techniken jederzeit wirksam in der Praxis an. Sie war motiviert und realisierte die gesetzten Ziele.
Hervorzuheben war Frau XXX bestimmtes und zugleich kompromissbereites Verhalten bei auftretenden Sachproblemen.
Die ihr übertregenen Aufgaben erfüllte Frau XXX (von admin geändert)stets zu unserer Zufriedenheit. Sie war für uns eine wertvolle Mitarbeiterin.
Ihr Verhalten gegenüber Führungskräften und Kollegen war immer einwandfrei. Frau XXX trug zu einer guten und effizienten Teamarbeit bei.
Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Frist.
Wir bedauern ihr Ausscheiden, bedanken uns für ihre konstruktive Mitarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
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Hallo,
nur so als Warnung: Du hast deinen Namen einmal drin stehen lassen.
Gruß
TS
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DANKE
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Hallo!
Das Zeugnis hinterlässt für mich den Eindruck, dass es nicht als gutes Zeugnis gedacht ist. Formulierungen wie:
a) "Sie war motiviert und realisierte die gesetzten Ziele"
b) "Die übertragenen Aufgaben erfüllte Frau XXX stets zu unserer Zufriedenheit"
c) "Hervorzuheben war Frau XXX bestimmtes und zugleich kompromissbereites Verhalten bei auftretenden Sachproblemen"
deuten auf ein Zeugnis hin, dass nicht besser als "befriedigend" sein kann.
a) es fehlt ein Verweis auf ein stets oder jederzeit vor dem motiviert und nur die gesetzten Ziele erfüllt zu haben, kann auch bedeuten, dass du darüber hinaus keine Eigeninitiative entwickelt hast, auch dort fehlt ein stets o.Ä.
b) vor Zufriedenheit fehlt ein Ausdruck wie vollen oder vollsten, was nicht auf "gut" oder sogar "sehr gut" schließen lässt
c) Der Verweis auf hervorzuhebendes "bestimmtes Verhalten" enthält eine Konnotation von Unbequemlichkeit. Weiterhin sagt dieser Satz nicht aus, in Bezug auf was man das hervorheben müsste.
Als Zeugnis-Amateur würde ich dieses Zeugnis als maximal befriedigend ansehen. Was mir am Schluss gerade noch auffällt: Sollte die Bedauerns- und Dankesformel nicht andersherum vorkommen?
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Hallo Zusammen,
mir geht es wie meinem Vorredner. Kennt sich jemand aus und kann das beurteilen. Achtung Besonderheit: War auf selbständiger Basis für das Unternehmen (Werbeagentur) tätig:
Referenzschreiben
Die bla, bla Group... Dabei vereinen wir Lösungen in Marketingkommunikation und Vertrieb.
Herr XX war in der Zeit von im Rahmen unterschiedlicher Projektaufträge im Bereich xx für uns tätig.
Unter anderem war er mit folgenden Projektaufgaben betraut:
- Aufbau, Entwicklung und vertriebliche Betreuung...
- Vertiebliche Betreuung....
- Kontrolle und Umsetzung...
- Erstellung und Verantwortung...
- Unterstützung bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle von regionalen Werbe- und Marketingmaßnahmen...
Herr XX hat seine Aufträge stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt und unserer Erwartung in jeder Hinsicht gut entsprochen.
Die Leistungen von Herrn XX verdienen unsere volle Anerkennung.
XXX GmbH
xxx
Geschäftsführung