Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Pat am Juli 25, 2006, 11:53:38 Vormittag
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Hallo zusammen,
ich habe ein durchschnittliches Praktikums-Zeugnis erhalten, bin aber der Meinung, dass ich überdurchschnittlich gearbeitet habe. Nun muss ich dies ja vor Gericht beweisen. Ich habe aber weder ein Zwischenzeugnis, noch irgendwelche Zeugen, die mir weiterhelfen könnten. Allerdings ein paar Arbeitsproben. Könnten diese als Beweis im Verfahren ausreichen? Wie stehen meine Chancen? Ich habe gehört, die Kosten belaufen sich nach dem Brutto-Monatsgehalt. Wie ist das mit Praktikanten-Gehältern in Höhe von 400 Euro? Sind die Arbeitsgerichte bei Praktikanten grds. gnädiger was die Gesamtbeurteilung und eine mögliche Verbesserung betrifft?
Danke und Gruß
Pat
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Hast du das Zeugnis auf Herz und Nieren prüfen lassen, z.B. bei praktikumszeugnis.de?! Andernfalls mach das erstmal, denn es kann sein, dass das Zeugnis grobe Mängel aufweist, die eine Reklamation vereinfachen. Oder es ist vielleicht gar nicht so schlecht wie du denkst. Also erstmal 100%ige Klarheit verschaffen.
Ein Zeugnisstreit wird meist im Vergleich geklärt, es kommt also oft gar nicht erst zum Prozess. Genauer erklärt wird das hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Wenn du doch reklamieren willst, solltest du eine aufgewertete fertige (unterschriftsreife) Fassung mit einem Brief vom Anwalt (Muster dazu findest du auch unter dem oben genannten Link) an den Arbeitgeber senden und einfach mal abzuwarten, was passiert. Wie gesagt, meist trifft man sich in der Mitte.
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Was ist denn, wenn das Zeugnis von der Personalstelle unterzeichnet wurde (die sitzt in Frankfurt), der Wisch aber wohl auf dem Mist meines Chefs (Berlin) gewachsen ist? An wen geht die Reklamation?
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Wenn der Ausstellungsort Frankfurt ist, dann gehts wohl auch dahin zurück. Aber ruf doch einfach mal bei der Personalabteilung an und frage, wer dein Ansprechpartner bei Fragen zum Zeugnis ist.