Arbeitszeugnis Forum
Arbeitszeugnisse => Arbeitszeugnisse => Thema gestartet von: Gast1111 am Mai 15, 2011, 10:53:17 Vormittag
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Hallo,
ich hätte gerne gewusst, ob in einem Zwischenzeugnis nur die derzeit ausgeübten Tätigkeiten stehen dürfen/ müssen oder auch Tätigkeiten, die man nach Erstellung des letzten Zwischenzeugnis ausgeübt hat.
Kurz zum Verständnis: Ich bin seit 21 Jahren als Industriekauffrau in einem großen Unternehmen tätig (Vor der Elternzeit als Verkaufssachbearbeiterin, nach der Elternzeit im Finanzwesen als Teilzeitkraft erst in der Debitorenbuchhaltung, dann in der Kreditorenbuchhaltung sozusagen als Springerin. Nun habe ich zwar meinen festen Arbeitsplatz in einer Unterabteilung der Kreditorenbuchhaltung, möchte aber alle bisher ausgeübten Tätigkeiten in meiner Aufgabenbeschreibung meines Zwischenzeugnisses aufgeführt sehen, da ich dessen Tätigkeiten ja erlernt habe und auch beherrsche. Mein Arbeitgeber führt nämlich nur die Tätigkeiten auf, die ich derzeit ausübe.
Kann ich reklamieren?
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Ich habe noch eine Frage...wie ist die folgende Abschlussfloskel aus einem Zwischenzeugnis zu deuten?
"Frau X erhält dieses Zwischenzeugnis auf eigenen Wunsch. Wir danken Frau X für ihre stets guten Leistungen und freuen uns auf eine weiterhin konstruktive und angenehme Zusammenarbeit."
Danke im Voraus für Hilfestellung!
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Ein Zwischenzeugnis bezieht sich immer auf den Zeitraum bis zum letzten Zwischenzeugnis, man kann es sich wie eine Kette vorstellen. Nebeneinander gestellt bewerten die Zwischenzeugnisse also den gesamten Beschäftigungszeitraum.
Der zitierte Schlussteil ist eine übliche Schlussformel, die alles wesentliche enthält (Ausstellungsgrund, Dank, Wunsch nach weiterer Zusammenarbeit).